Informationen zum Schulsanitätsdienst
und zur Ersten Hilfe in Schulen
Erste Hilfe in Schulen
Die Schulleiter haben die Aufgabe, eine sachgerechte Erste Hilfe an ihrer Schule sicherzustellen. Sie haben dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet wird und, falls erforderlich, eine ärztliche Versorgung veranlasst wird.
Dazu ist es notwendig, dass als Ersthelfer ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Funktion von Schulsanitätsdiensten
Mitglieder eines Schulsanitätsdienstes sind in Erster Hilfe ausgebildete Schülerinnen und Schüler. Diese sind grundsätzlich unter Aufsicht und Betreuung einer Lehrkraft tätig. Ihre Hauptaufgabe ist es, in den Pausen und ggf. bei weiteren Schulveranstaltungen, die Lehrkräfte bei Erste-Hilfe-Maßnahmen zu unterstützen.
Im Text finden Sie Informationen zu den Vorraussetzungen und Aufgaben eines Schulsanitätsdienstes, zu Fragen der Ausstattung, der Organisation und Haftung.
Schulsanitätsdienst
während
einer Übung.
Untersuchungen der Unfallkasse Hessen machten deutlich, dass sich Schulsanitätsdienste positiv auf das Sozialklima an den Schulen, auf die Risikowahrnehmung und folglich auch auf das Unfallgeschehen auswirken können.