Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Unfallkasse Hessen ist bemüht, ihre Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 20.9.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.hilfen-zum-helfen.ukh.de).
 
Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet und in Kürze relauncht. Für die relaunchte Website wird ein WCAG Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
 
Aufgrund der Nachfrage und Bedeutung des Portals www.hilfen-zum-helfen.ukh.de für Mitglieder und Akteure im Schulbereich ist eine Überführung der Inhalte unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit auf www.sichere-schule.de geplant. Diese Seite wird als Gemeinschaftsprojekt der Unfallkassen von der DGUV betreut. Aktuell befinden wir uns diesbezüglich in Abstimmungsprozessen mit der Redaktionsleitung der Internetseite „Sichere Schule“. Die Überarbeitung und Überführung der Inhalte ist für 2024 geplant. Nach einer erfolgreichen Überführung und ausreichender Kommunikation ist die Abschaltung der Internetseite www.hilfen-zum-helfen.ukh.de geplant (Stand 1. Juni 2023).
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Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.hilfen-zum-helfen.ukh.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende E-Mail-Adresse: presse[at]ukh.de.
 
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
 
Unfallkasse Hessen
Kommunikation
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
60486 Frankfurt am Main
 
Servicetelefon: 069 29972-440, (montags bis freitags von 7:30-18 Uhr)
Fax: 069 29972-133
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Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
 
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
 
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
 
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
 
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
 
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 
Mauerstraße 53
10117 Berlin
 
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 
 
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